Diese Schulordnung ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus Schülerinnen/Schülern,
Erziehungsberechtigten und Lehrkräften. Sie ist Basis unseres Verhaltens gegenüber den Menschen und Dingen an unserer Schule. Sie dient damit einem friedlichen Miteinander und
soll eine Atmosphäre schaffen, in der sich alle wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können. Sie richtet sich an alle am Schulleben Beteiligten.
Grundlagen der einzelnen Punkte sind neben den Beschlüssen der Schulkonferenz die geltenden Gesetze, Erlasse und Verordnungen des Landes Hessen.
Die Maßnahmen beim Verstoß gegen die Schulordnung ergeben sich aus dem individuellen Fall. Sie sollen sich auf die Aufarbeitung des Verstoßes beziehen.
Respekt
Das Fundament unseres Verhaltens ist der respektvolle Umgang mit Mitmenschen. Respekt bedeutet, Mitschülerinnen/Mitschüler und Lehrkräfte so zu akzeptieren, wie man selbst
von ihnen akzeptiert werden möchte. Das heißt auch, aufmerksam zu sein, Wertschätzung entgegenzubringen, Positives anzuerkennen, Negatives sachlich und möglichst
emotionsfrei zu diskutieren und dazu beizutragen, dass sich jeder gut entwickeln kann und keine Störungen entstehen.
Eine respektvolle Haltung erstreckt sich außerdem auf Gegenstände des Schulalltags und des Schulgeländes.
Meinungsäußerung
Es ist wichtig, eine eigene Meinung zu haben. Deshalb soll Meinungsbildung an unserer Schule gefördert werden. Die setzt jedoch voraus, dass man sich ausreichend informiert hat
und die Meinung anderer anhört und respektiert. Die eigene Meinung kann respektvoll zum passenden Zeitpunkt formuliert werden. Dabei gibt es jedoch Grenzen freier
Meinungsäußerung, wenn z.B. die Würde Anderer oder das Recht auf ungestörten Unterricht verletzt werden. Sollten Vorschläge zur Veränderung des Schulalltages bestehen, können
sich die Schülerinnen/Schüler an die SV sowie die Verbindungslehrkräfte wenden (persönlich oder über den SV-Briefkasten).
Gewalt und Mobbing
Wir verlangen einen gewaltfreien Umgang an unserer Schule. Gewalt und Mobbing in jeder Form, mit Worten und Taten, muss unterbunden werden. Wer Gewalt erleidet oder sieht, sollte
aktiv und streitschlichtend (aber ohne Gewalt) eingreifen, sofern er sich selbst nicht gefährdet. Ansprechpartner sind auch Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen,
Klassensprecherinnen/Klassensprecher, Erziehungsberechtigte oder andere Vertrauenspersonen.
Hilfsbereitschaft
Gegenseitige Hilfe zwischen Schülerinnen/Schülern aller Klassenstufen und Schulzweige, Lehrkräften sowie allen Mitarbeitern der JWS soll ein wichtiger Bestandteil unseres
Schulalltages sein. Dazu gehört auch, achtsam seine Umwelt wahrzunehmen, zu erkennen, dass jemand Hilfe braucht und diese anzubieten.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Vor der ersten Unterrichtsstunde begeben sich die Schülerinnen/Schüler erst nach dem Klingeln in das Gebäude. Sie warten nicht auf den Fluren vor den Klassenräumen, sondern auf
dem Schulhof. Vor den Pausen werden die Unterrichtsräume von den Lehrkräften abgeschlossen. Falls Schülerinnen/Schüler den Raum wechseln müssen, nehmen sie die notwendigen
Unterrichtsmaterialien mit in die Pause.
Die Pausen dienen zur Erholung. Auf dem Schulgelände ist das Austoben und das Ballspielen auf beiden Basketballplätzen, auf beiden Tischtennisplätzen, auf dem Fußballplatz
neben der Turnhalle und am Klettergerüst erlaubt. Vor der Aula und vor der Mensa ist das Ballspielen nicht gestattet, da dort die Gefahr besteht, Fensterscheiben zu zerstören. Die
übrigen Schulhofbereiche sind Ruhezonen, in denen das Toben unterlassen wird. Der Aufenthaltsraum (vor dem Biologieraum) und die grüne Halle sind für Schülerinnen/Schüler vor
der Schulzeit ab 7.30 Uhr zugänglich, der Aufenthaltsraum auch in den Pausen. Während des Unterrichts sind sie Ruhezonen. Ebenfalls zugänglich ist die Mensa. Dort kann Essen gekauft
werden, jedoch dürfen außer eigenen Pausenbroten keine anderen gekauften Speisen mitgebracht werden.
Keine Aufenthaltsbereiche sind die Flure und Treppen in den Gebäuden sowie alle Außentreppen.
Um die Unfallgefahr zu minimieren, sollten auf dem Schulweg nur verkehrssichere Fahrräder genutzt und auf dem Fahrradhof abgeschlossen aufgestellt werden.
Nach dem Unterricht stellen sich die Fahrschülerinnen/Fahrschüler ausschließlich vor der ersten Treppe zur Bushaltestelle in einer Reihe auf. Die aufsichtführende Lehrkraft gibt
die Treppe frei, nachdem der Bus zum Stehen gekommen ist.
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind auf dem Schulgelände und in allen Räumen der Justin-Wagner-Schule eine Form des respektvollen Umgangs miteinander und daher selbstverständlich. Sie
tragen dazu bei, dass sich alle wohlfühlen. Ordnung im Umfeld kann sich auch positiv auf das Ordnen unserer Gedanken und somit die Leistungen in der Schule auswirken.
Jeder sollte seinen Arbeitsplatz und sein Fach in ordentlichem Zustand und frei von Müll halten.
Die Putzkräfte haben nur die Aufgabe, Staubbildung und den unvermeidlichen Rest von Dreck zu entfernen. Daher organisieren alle Klassen Ordnungsdienste für die Räume und das
Schulgelände, putzen die Tafel und halten das Waschbecken sauber. Ausgeliehene Spiele, Bücher und Experimentiergeräte bringt jeder in ordnungsgemäßem Zustand wieder an den
vorgesehenen Platz zurück. Am Ende der letzten Stunde stellen Schülerinnen/Schüler die Stühle hoch, kehren den Boden, entsorgen die Abfälle getrennt, entleeren die
Papiermüllbehälter in den Papiercontainer und schließen die Fenster. Die unterrichtende Lehrkraft fährt die Jalousien hoch, versichert sich, dass der Klassenraum ordentlich
und sauber hinterlassen wird und schließt ihn ab.
Eigentum
Eigentum und fremdes Eigentum (z.B. Arbeitsmaterialien) sind sorgfältig und respektvoll zu behandeln. Das Eigentum der Mitschüler darf nur mit deren Zustimmung benutzt
werden. Auch mit Schuleigentum (z.B. Büchern, Werkzeugen, Sportgeräten, Musikinstrumenten, Küchengeräten) ist pfleglich umzugehen. Wenn etwas versehentlich kaputt geht,
sagt man dem Betroffenen Bescheid und einigt sich. Wird jedoch etwas mutwillig zerstört, ist man in jedem Fall zu Schadensersatz verpflichtet. Gefundene Gegenstände werden beim
Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
Toilettenanlagen
Die Toilettenanlagen sollen während der Schulzeit offen sein. Es liegt in der Verantwortung jeder Schülerin/jedes Schülers, sie so sauber zu verlassen wie sie/er diese antreffen
möchte. Bei mutwilliger Zerstörung und Verschmutzung werden die Toilettenanlagen vorerst geschlossen, bzw. im Laufe des Tages nicht mehr durch die Reinigungskräfte
gesäubert.
Pünktlichkeit
Um einen ungestörten Schulbetrieb und Unterricht zu ermöglichen, wird Pünktlichkeit von allen Beteiligten erwartet. Wenn es dennoch zu einer Verspätung kommen sollte, ist eine
angemessene Entschuldigung und Erklärung zu einem passenden Zeitpunkt angebracht.
Angemessene Kleidung
Schule ist ein Arbeitsplatz und kein Freizeitbereich. Ernsthafter und seriöser Unterricht erfordert angemessene Kleidung von Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern. Bei
Diskussionsbedarf entscheidet die Schulleitung nach einem Gespräch mit den Betroffenen über das weitere Vorgehen.
Mobiltelefone
Mobiltelefone sind sinnvolle moderne Kommunikationsmittel, die leider häufig missbraucht werden. Sie sollen, wie auch andere elektronische Geräte, in der Schule
ausgeschaltet und nicht sichtbar sein. Mobiltelefone dürfen kurzfristig für Unterrichtszwecke genutzt werden, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft vorliegt.
Lehrkräfte nutzen ihre Mobiltelefone ausschließlich, wenn dies für den aktuellen Unterricht notwendig ist; Schülerinnen/Schüler sollten hierüber informiert werden.
Lehrkräfte können Mobiltelefone bei Missbrauch einziehen. Sie werden im Sekretariat abgegeben und von den Schülerinnen/Schülern am Ende des Tages dort abgeholt. Die
Erziehungsberechtigten werden über das Fehlverhalten informiert.
Legale Drogen (Zigaretten, Alkohol) und illegale Drogen (Cannabis u.a.)
Jegliche Art von Drogen schaden und sind in der Schule verboten.
Nikotin ist ein Nervengift und das Rauchen fügt dem Körper enorme Schäden zu. Das
Jugendschutzgesetz besagt daher, dass Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Laut hessischem Schulgesetz ist das Rauchen auf dem Schulgelände untersagt.
Alkohol ist ein Zellgift, dass die Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigt. Auch hier gelten die Regeln des Jugendschutzgesetzes und des Hessischen Schulgesetzes.
Der Konsum und das Handeln mit Drogen sind an Schulen strengstens verboten. Bei Missachtung ist über strenge Maßnahmen bis zum Schulverweis zu entscheiden.
Bei Fragen und Problemen sollte man sich an Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder andere Personen des Vertrauens wenden. Mit der Thematik besonders befasst
ist die Suchtpräventionslehrkraft, die unter suchtpraevention@jws-rossdorf.de
zu erreichen ist.
Glücksspiele
Glücksspiele sind Wettbewerbe, bei denen z.B. Chips, Geldstücke oder Karten mit Geldwert den Besitzer wechseln. Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern solche Spiele. An
Schulen führen sie häufig zu Streitereien, teilweise mit Gewaltandrohungen oder Unterrichtsstörungen Lehrkräfte sind daher angehalten, unberechtigt mitgebrachte
Spielgeräte einzusammeln und im Sekretariat abzugeben. Erziehungsberechtigte können sie am Ende des Unterrichtstages dort abholen.
Verhalten im Notfall
Bei Feueralarm ertönt ein Alarmzeichen. Die Räume sind nach dem Schließen der Fenster zügig, geordnet und ruhig zu verlassen. Lernmaterial und Rucksäcke/Taschen verbleiben im
Raum. Die Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit. Türen sollen nach dem Verlassen geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden. Im Notfall werden die vorgesehenen Fluchtwege (gemäß
Fluchtwegeplan im Klassenzimmer) zum Sammelpunkt hin benutzt. Die Klasse versammelt sich dort und die Lehrkraft teilt die Anzahl der anwesenden und fehlenden
Schülerinnen/Schülern der/dem Verantwortlichen aus dem Krisenteam mit. Bei anderen Alarm-und Notfallsituationen verhalten sich die Anwesenden gemäß des in den Klassen
vorliegenden Notfallplans. Dieser wird zu Beginn des Schuljahres mit den Klassen besprochen.
Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Justin-Wagner-Schule
Allgemeines
Diese Regelung gilt für die Nutzung der Computereinrichtungen, des WLAN-Netzes und des Internets an unserer Schule durch Schülerinnen und Schüler. Sie ist Bestandteil der Schulordnung.
Schulische PCs
Weisungsberechtigung
Weisungsberechtigt sind die Lehrer, die Schulleitung, die Systembetreuer und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Weisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden müssen sofort der Aufsichtsperson (Lehrer/-in) gemeldet werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, muss diese ersetzen.
Der Schüler ist während der Unterrichtsstunde für den gesamten Arbeitsplatz verantwortlich. Das heißt insbesondere:
1. Die Bedienung erfolgt mit sauberen Händen.
2. Während des Aufenthaltes im EDV-Raum sind Essen und Trinken verboten.
3. Die Geräte sind nicht zu verrücken (außer Tastatur und Mouse), Bildschirme dürfen nicht berührt
werden.
4. Das Drucken ist auf das Wichtigste zu beschränken.
5. Das Mitnehmen von Taschen, Beuteln und Garderobe sollen nicht in den PC-Raum mitgebracht
werden (Außnahme: in den Eckstunden).
6. Der Raum ist sauber zu verlassen, Arbeitsmaterialien müssen mitgenommen, die Stühle unter
die Tische und die Tastaturen unter die Bildschirme geschoben werden.
Nutzung
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer und des Netzwerkes sowie das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Sticks, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden an Computer angeschlossen werden.
Internet
Der Internet-Zugang soll für schulische Zwecke genutzt werden und darf nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen.
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollieren. Eine Geheim- haltung von Daten, die über das Internet der Schule übertragen werden, kann grundsätzlich nicht gewährleis- tet werden. Es besteht vonseiten der Schüler kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten.
Nutzung von Informationen
Bei der Nutzung von Informationen aus dem Internet gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Straf- rechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts. Folgendes ist in unserer Schule besonders zu beachten:
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet (z.B. für Refarate) sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule oder einer Klasse (z.B. Blogs) bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Kommunikation
Bei der Kommunikation im Internet (E-Mail, Chat, Foren usw.) muss jeder
Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persön- liche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.
Beschlossen in der Schulkonferenz am 25.03.2014, gültig seit dem Schuljahr 2014/15