Sonderpädagogische Förderung [1]
Zielsetzung: Die Ermöglichung der Teilhabe von Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung am Bildungs- und Erziehungsangebot der allgemeinen Schule mit dem Ziel des Abschlusses.
Förderschwerpunkte:
Verfahren an der JWS:
Stufe 1 (Prävention durch die allgemeine Schule)
Die Schülerin/ Der Schüler hat weiterhin Schwierigkeiten.
Stufe 2 (Beratung/ Ambulante Förderung durch BFZ[2]/ Förderschule/ ZfsE[3]/ Sprachheilambulanz) = VM[4]
Wichtig: Die Klassenlehrkraft behält das Fallmanagement.
Nach der Durchführung der Beratung erstellt die Klassenlehrkraft (ggf. mit Unterstützung der Beratungslehrkraft) einen weiteren Förderplan. Die Beratungslehrkraft erstellt einen Beratungsbericht. Beides muss als Kopie in einer Nebenakte (Verbleib bei Zweigleitung) abgeheftet werden.
Sollte die Schülerin/ der Schüler weiterhin Schwierigkeiten haben, dann…
Stufe 3 (Anspruch auf sonderpädagogische Förderung):
Mit beratender Stimme:
Wichtig: sonderpädagogische Förderung für den Förderschwerpunkt „Lernen“ bedeutet ein Extrazeugnis des BFZ, da Lernziel ungleich.
Pro 7 IB – Schüler/innen[6] gibt es 28 Stunden, die dann auf die betroffenen Schüler/innen verteilt werden müssen.
Zeitleiste für das Verfahren:
Zeitleiste |
Vorgang |
Anmerkungen |
bis zum 15. Dezember |
Die Schulleitungen der allgemeinen Schulen melden die Kinder, für die voraussichtlich ein Förderausschuss einberufen werden soll, an die zuständigen BFZ und Förderschulen.
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Voraussetzung ist wie bisher der Nachweis über entsprechende Präventionsmaßnahmen - siehe Checkliste für die Schulleitung der allgemeinen Schule. |
bis 01. Februar |
Einreichen aller Unterlagen für die Förderausschüsse an das BFZ/ die Förderschule (Checkliste mit Deckblatt, Schulberichte …) |
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bis 28. Februar |
Förderdiagnostische Stellungnahmen zur Feststellung des Förderschwerpunktes werden von den Förderschullehrkräften verfasst. |
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ab 05. April |
Durchführung der Förderausschüsse |
TIPP: Als schwierig vermutete Förderausschüsse, wenn möglich, vorziehen. |
bis 01. Juni |
Alle nicht einstimmigen Empfehlungen der Förderausschüsse müssen den Fachberatungen vorliegen. |
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[1] Aus VOSB: Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung oder Behinderung
[2] BFZ: Beratungs- und Förderzentrum
[3] Zentrum für schulische Erziehungshilfe zuständig für 1. – 4. Klasse
[4] Vorbeugende Maßnahmen
[5] NN (Förderschullehrkräfte)
[6] Schüler/innen mit inklusiver Beschulung