Inklusion

Sonderpädagogische Förderung [1]

 

Zielsetzung: Die Ermöglichung der Teilhabe von Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung am Bildungs- und Erziehungsangebot der allgemeinen Schule mit dem Ziel des Abschlusses.

 

Förderschwerpunkte:

 

  • Sprache
  • Sozial – Emotionale Entwicklung
  • Lernen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören
  • Sehen

 

Verfahren an der JWS:

 

Stufe 1 (Prävention durch die allgemeine Schule)

 

  • Klassenlehrkraft ergreift Maßnahmen bei auffälligen Schülerinnen und Schülern:
  • Differenzierung im Unterricht
  • Erstellung eines Förderplanes
  • Schüler- und Elternberatung
  • Rücksprache mit der Zweigleitung
  • Ggf. Klassenkonferenz für weitere pädagogische Maßnahmen

 

Die Schülerin/ Der Schüler hat weiterhin Schwierigkeiten.

 

Stufe 2 (Beratung/ Ambulante Förderung durch BFZ[2]/ Förderschule/ ZfsE[3]/ Sprachheilambulanz) = VM[4]

 

  • Klassenlehrkraft stellt Beratungsantrag (Rücksprache mit Zweigleitung dringend erforderlich und Beratungslehrkraft; Formular bei Zweigleitung)
  • Klassenlehrkraft und Beratungslehrer[5] entwickeln gemeinsam eine Interventionsstrategie (Rücksprache mit Zweigleitung):
  • Hospitation im Unterricht
  • Gemeinsames Elterngespräch
  • Ggf. Kooperation mit zusätzlichen externen Beratungsdiensten (Bsp.: Jugendamt, Schulpsychologe,…)
  • Diagnostische Arbeit (Durchführung von Testverfahren)
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisse
  • Vereinbarung weiterer Gespräche
  • Prozessbegleitung

 

Wichtig: Die Klassenlehrkraft behält das Fallmanagement.

 

Nach der Durchführung der Beratung erstellt die Klassenlehrkraft (ggf. mit Unterstützung der Beratungslehrkraft) einen weiteren Förderplan. Die Beratungslehrkraft erstellt einen Beratungsbericht. Beides muss als Kopie in einer Nebenakte (Verbleib bei Zweigleitung) abgeheftet werden.

 

Sollte die Schülerin/ der Schüler weiterhin Schwierigkeiten haben, dann…

 

Stufe 3 (Anspruch auf sonderpädagogische Förderung):

 

  • muss ein Förderausschuss einberufen werden.
  • einem Förderausschuss gehören an:
  1. die Schulleiterin/ der Schulleiter;
  2. eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die das Kind unterrichtet
  3. eine Lehrkraft des BFZ/ der Förderschule als Vorsitzende/r im Auftrag des SSA
  4. die Eltern des Kindes
  5. eine Vertreterin/ ein Vertreter des Schulträgers, wenn der Unterricht in der allgemeinen Schule besondere räumliche oder sächliche Leistungen erfordert

 

Mit beratender Stimme:

 

  1. Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht
  2. Vertreter/in der Jugendhilfe

 

  • Zwei Formen möglich:
  1. Inklusiver Unterricht an der allgemeinen Schule (Inklusion)
  2. Besuch der Förderschule

 

Wichtig: sonderpädagogische Förderung für den Förderschwerpunkt „Lernen“ bedeutet ein Extrazeugnis des BFZ, da Lernziel ungleich.

 

Pro 7 IB – Schüler/innen[6] gibt es 28 Stunden, die dann auf die betroffenen Schüler/innen verteilt werden müssen.

Zeitleiste für das Verfahren:

 

Zeitleiste

Vorgang

Anmerkungen

bis zum 15. Dezember

Die Schulleitungen der allgemeinen Schulen melden die Kinder, für die voraussichtlich ein Förderausschuss einberufen werden soll, an die zuständigen BFZ und Förderschulen.

 

Voraussetzung ist wie bisher der Nachweis über entsprechende Präventionsmaßnahmen -

siehe Checkliste für die Schulleitung der allgemeinen Schule.

bis 01. Februar

Einreichen aller Unterlagen für die Förderausschüsse an das BFZ/ die Förderschule (Checkliste mit Deckblatt, Schulberichte …)

 

bis 28. Februar

Förderdiagnostische Stellungnahmen zur Feststellung des Förderschwerpunktes werden von den Förderschullehrkräften verfasst.

 

ab 05. April

Durchführung der Förderausschüsse

TIPP:

Als schwierig vermutete Förderausschüsse, wenn möglich, vorziehen.

bis 01. Juni

Alle nicht einstimmigen Empfehlungen der Förderausschüsse müssen den Fachberatungen vorliegen.

 

 

[1] Aus VOSB: Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung oder Behinderung

[2] BFZ: Beratungs- und Förderzentrum

[3] Zentrum für schulische Erziehungshilfe zuständig für 1. – 4. Klasse

[4] Vorbeugende Maßnahmen

[5] NN (Förderschullehrkräfte)

[6] Schüler/innen mit inklusiver Beschulung

Kontakt

Justin-Wagner-Schule Roßdorf

Adresse:
Odenwaldring 3-5  
64380 Roßdorf

Telefon:

06154/60250

Fax:

06154/6025-25

E-Mail: jws_rossdorf@schulen.ladadi.de

Aktueller Terminkalender (Stand: 15.02.2024) zum Download:

20240216_Terminplan_2023_24.pdf
PDF-Dokument [87.7 KB]
Beratungstelefon der JWS.pdf
PDF-Dokument [139.0 KB]
flyer_schulpsychologie_hessen_.pdf
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